Das neue Tabakgesetz TPD2

Schon seit Monaten geistert ein Begriff durch die eZigaretten Szene: Die neue Tabakrichtlinie, oder kurz: TPD2. Wir möchten Sie an dieser Stelle einmal kurz darüber aufklären, was die TPD2 ist und was sie für Sie als eZigaretten Nutzer im Alltag bedeutet. Hinweis: Alle nachstehenden Informationen beziehen sich auf Deutschland. In anderen EU-Ländern kann es kleinere Abweichungen in den Richtlinien geben.

Die TPD2 geht auf eine im Jahr 2014 beschlossene EU-Richtlinie zurück (Novellierung der Tabakverordnung). Diese musste bis spätestens 20. Mai 2016 in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein. Sie betrifft die eZigaretten Hardware (also die Geräte) und die Liquids. Bis 19.Mai 2017 gelten Übergangsfristen, in denen noch nichtkonforme Produkte verkauft werden dürfen.

Nach der TPD2 müssen e-Zigaretten vier Kriterien erfüllen: kindersicher, manipulationssicher, bruchsicher, auslaufsicher. Für die meisten der geforderten Eigenschaften gibt es ISO-Normen. Diese haben wir bei der Entwicklung unserer Produkte herangezogen:

Kindersicher

Unsere neuen Modelle verfügen allesamt über kindersichere Verschlussmechanismen, die sicher stellen, dass kein Kind an den Inhalt des Tanks gelangen kann. Jedes Gerät kann darüber hinaus am Akku mit 3-5 schnellen Klicks gegen die Benutzung durch Kinder gesichert werden. Dies ist bei unseren Produkten allerdings bereits seit Jahren standard.

Manipulationssicher

Die von uns seit Jahren eingesetzten Systeme mit wechselbarem Verdampferkern sind manipulationssicher: Der Verbraucher kann nicht ohne erheblichen Aufwand und erhebliches Wissen die Leistung des Verdampfers verändern. Auch hier gibt es bei unseren Produkten keinerlei Änderungen, da wir seit Jahren die entsprechenden Systeme verbauen.

Bruchsicher

Die Bruchsicherheit erreichen wir, indem wir auf das Material Glas bei den Verdampfern verzichten. Nur so ist es möglich, die entsprechenden ISO Bruch- und Falltests zu bestehen. Bei unseren S-Line Modellen ist dies schon seit jeher der Fall, bei einigen P-Line Verdampfern erfolgt eine Umstellung von Glas auf hochwertigen Kunststoff.

Auslaufsicher

Die Auslaufsicherheit haben wir durch geänderte Füllmechanismen bei den Verdampfern sicher gestellt.

Zusätzlich zum Erfüllen obiger Punkte müssen alle Geräte einen Emissionstest durchlaufen, und auf der Verpackung müssen einige Pflichtangaben vorhanden sein. Schlussendlich muss jedes Modell bei der EU registriert (angemeldet) werden. Dank der TPD2 haben Sie so die Sicherheit, geprüfte und sichere Geräte zu erhalten.

Liquid

Beim nikotinhaltigen Liquid sind unter der TPD2 ähnlich der Hardware Emissionstests durchzuführen und die Liquids sind vom Hersteller in der EU-Datenbank zu registrieren. Bei allen Liquids muss der Warnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ auf Schachtel Vorder- und Rückseite vorhanden sein sowie auf der Flasche selbst (30% der jeweiligen Fläche). Ebenso muss ein Beipackzettel mit vorgeschriebenen Pflichtangaben beiliegen. die Liquidflasche selbst darf nicht mehr als 10 ml Inhalt haben.
red kiwi liefert bereits ausschließlich Liquids entsprechend der neuen Richtlinie aus (Ausnahme: Abverkauf von ab 20. Mai nicht mehr konformen Liquids über den Restpostenbereich im Onlineshop).

Verkaufsfristen

eZigaretten, die nicht den Anforderungen der TPD2 entsprechen, dürfen bis zum 19.Mai 2017 an Endverbraucher abgegeben werden. Ab dem 20. Mai dürfen dann nur noch Geräte und Liquids verkauft werden, welche die neuen Richtlinien in vollem Umfang erfüllen und vom Hersteller rechtzeitig (6 Monate vor Verkaufsstart) bei der EU registriert worden sind.

FAQ

Im Netz, durch die Foren und bei Facebook geistern viele Informationen, die Verbraucher beunruhigen. Was stimmt nun? Gibt es nennenswerte Einschränkungen für Sie als Verbraucher? Unsere FAQ gibt Antwort.

Darf der Tank einer e-Zigarette nur 2 ml gross sein?
Die Grössenbeschränkung auf 2 ml gilt nur für vorbefüllte Tanks oder Kartuschen. Nachfüllbare Modelle dürfen durchaus größere Tanks haben. red kiwi bietet entsprechende Modelle in seiner P-Line Produktlinie an.

Welche Behörde überwacht die Einhaltung der TPD2 bei eZigaretten in Deutschland?
Die örtlich zuständigen Behörden für Lebensmittelüberwachung.

Was ist, wenn ich TPD2 konforme Produkte aus dem EU-Ausland beziehe?
Die Produkte müssen - sofern ein Warnhinweis vorgeschrieben ist - den in Deutschland festgelegten Warnhinweis auf deutsch tragen, alle von der TPD2 vorgegebenen Pflichthinweise auf Deutsch auf der Aussenverpackung tragen und eine deutschsprachige Bedienungsanleitung sowie eine deutsche Kontaktadresse tragen. Die Produkte müssen für das Land, in dem sie verkauft werden oder in das sie geliefert werden sollen, registriert sein. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie ein Produkt erhalten haben, welches nicht wie beschrieben gekennzeichnet ist. email: info@red-kiwi.de

Welche Produkte wird es in Zukunft nicht mehr geben?
Für unsere red kiwi Produkte gibt es keine wesentlichen Änderungen. Einige Modelle haben im Detail technische Änderungen, z.B. eine Kindersicherung bekommen - die Grundfunktionalität und auch die Leistung der Geräte unterscheidet sich aber nicht von unseren bisherigen Produkten.

Allgemein wird es am Markt aber folgende Produkte nicht mehr geben dürfen:

• Selbstwickelverdampfer (RBA). Diese sind nicht manipulationssicher und nach unseren Erkenntnissen daher in Zukunft nicht mehr möglich

• Liquidflaschen oder Basen mit mehr als 10 ml Inhalt und einem Nikotingehalt von mehr als 20 mg / ml
• Vorbefüllte Tanks (Cartomizer) mit mehr als 2 ml Inhalt (z.B. größere Einweg-eShishas) 

 


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